1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Fitmaker Werdau mit all seinen Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitmaker Werdau abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des betriebenen Fitnessstudios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Der Fitmaker Werdau ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website geht das Mitglied einen verbindliches Vertag ein. Die Annahme des Vertrags erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Der Fitmaker Werdau speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per E-Mail zu. Der Fitmaker Werdau ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Mitgliedstransponder
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Mitgliedstransponder, der ihm den Zutritt ermöglicht. Die Übergabe berechtigt im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Mitgliedstransponder
Durch den Mitgliedtransponder erhält das Mitglied Zutritt in dasStudio. Ohne Mitnahme des Mitgliedstransponders ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Der Fitmaker Werdau ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält Regelungen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7. Gutscheine/Monatskarten/Tageskarten
Gutscheine, Monatskarten, Wochenkarten und Tageskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Mitgliedstransponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedtransponders zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedtransponders hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Für entstandene Schäden durch Missbrauch Dritter ist das Mitglied haftbar. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mitgliedstransponders gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch Dritte befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung des Mitgliedtransponders / Ersatz-Mitgliedtransponder
Für die Ausstellung des Mitgliedtransponders wird die auf dem Mitgliedsvertrag vereinbarte Transpondergebühr fällig. Für die Neuausstellung des Mitgliedtransponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlusts oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Mitgliedsvertrag vereinbarte Transpondergebühr für Ersatz-Mitgliedstransponder fällig. Der alte Mitgliedstransponder verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Mitgliedstransponders seine Gültigkeit.
3.3. Monatliche Servicepauschle
Soweit auf dem Mitgliedsvertrag vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Fitmaker Werdau bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Fitmaker Werdau (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Fitmaker Werdau unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedstransponders / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft im Fitmaker Werdau ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedstransponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass der Mitgliedstransponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich der Fitmaker Werdau vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände / mitgebrachte Speisen
Es ist dem Mitglied untersagt im Studio zu rauchen, mitgebrachte Speisen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel ins Studio mitzubringen und an Dritte weiterzugeben.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am 2. oder 20. jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Transpondergebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist der Fitmaker Werdau berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den Mitgliedstransponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Fitmaker Werdau hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält der Fitmaker Werdau sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Befindet sich das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist der Fitmaker Werdau berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Fitmaker Werdau berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.5. Höhere Gewalt
Wird es der Fitmakeranlage aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.
4.6. Behördliche Schließung
In Fällen der behördlichen Schließung, insbesondere in Fällen der Schließung nach Infektionsschutzgesetz, gewährt der Betreiber hiermit ausdrücklich jedem betroffenen Mitglied, welches in dem Zeitraum der behördlichen Schließung seine Mitgliedschaftsrechte nicht wahrnehmen konnte, den Gutschein der Mitgliedsbeiträge für den Schließungszeitraum. Das Mitglied kann aufgrund dieses Gutscheins nach Ablauf der vertraglichen Bindung zur Mitgliedschaft weiterhin in dem sich aus dem Gutschein ergebenden Umfang die Leistungen des Betreibers nutzen. Nach Ablauf des Guthabens aus dem Gutschein treten die Regelungen zu Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fitmaker Werdau Vertragslaufzeit/Kündigung/Stilllegung ein. Der Gutschein wird auf Verlangen auch in Textform dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt. Der Gutschein wird dann im konkreten Fall, je nach Schließungsgrund ausgestellt.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder vom Fitmaker Werdau vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Mitgliedsvertrag angebende Kündigungsfrist.
5.2. Stilllegung des Vertrages
Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Fitmaker Werdau nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Fitmaker Werdau zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
6. HAFTUNG des Fitmaker Werdau
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fitmaker Werdau im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Fitmaker Werdau auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Fitmaker Werdau ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Der Fitmaker Werdau ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Fitmaker Werdau wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Fitmaker Werdau aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen den Fitmaker Werdau auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
Werdau, Stand 01.07.2025
Hausordnung Fitmaker Werdau
- Der Teilnehmer ist berechtigt, die Fitmakeranlage zu den offiziellen Zeiten zu nutzen.
- Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiterzuzahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann.
- Bei Unfällen haftet die Fitmakeranlage im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Fitmakeranlage grundsätzlich nicht.
- Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Monatsbeiträge bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden müssen. Sachbeschädigungen in der Fitmakeranlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
- Anschriftänderungen sind der Fitmakeranlage baldmöglichst mitzuteilen.
- Wird es der Fitmakeranlage aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.
- In Fällen der behördlichen Schließung, insbesondere in Fällen der Schließung nach Infektionsschutzgesetz, und hier wieder insbesondere aufgrund von Schließung aufgrund der Covid-19-Pandemie, gewährt der Betreiber hiermit ausdrücklich jedem betroffenen Mitglied, welches in dem Zeitraum der behördlichen Schließung seine Mitgliedschaftsrechte nicht wahrnehmen konnte, den Gutschein der Mitgliedsbeiträge für den Schließungszeitraum. Das Mitglied kann aufgrund dieses Gutscheins nach Ablauf der vertraglichen Bindung zur Mitgliedschaft weiterhin in dem sich aus dem Gutschein ergebenden Umfang die Leistungen des Betriebes nutzen. Nach Ablauf des Guthabens aus dem Gutschein treten die Regelungen zu Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fitmaker Werdau Vertragslaufzeit/Kündigung/Stilllegung ein. Der Gutschein wird auf Verlangen auch in Textform dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt. Der Gutschein wird dann im konkreten Fall, je nach Schließungsgrund, derzeit der Schließungsgrund Covid-19-Pandemie, ausgestellt. Der Berechtigte/Inhaber des Gutscheins ist zur Auszahlung gemäß den Voraussetzungen, insofern diese vorliegend sind, gemäß Art. 240 § 5 abs. 5 EGBGB, nach entsprechender Begründung, vorzugsweise in Textform, berechtigt.
- Das Rauchen im gesamten Sport- und Nassbereich des Hauses ist untersagt. Es ist außerdem aus Sicherheitsgründen nicht gestattet Gläser oder Flaschen in den Nass- bzw. Umkleidebereich mitzunehmen.
- Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht im Studio verzehrt werden.
- Den Anordnungen der Studioleitung bzw. des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Betreten des Sportbereiches ist nur in Turnschuhen gestattet, die nicht auf der Straße getragen werden.
- Das Training ist nur in geordneter Kleidung gestattet. Das Training im Unterhemd ist untersagt.
- Das Training mit freiem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
- Auf die Trainingsgeräte ist vor der Nutzung ein Handtuch zu legen.
- Beim Training ist Sorgfalt an den Geräten unbedingt erforderlich.
- Nach Benutzung mobiler Geräte sind diese wieder an den dafür vorgesehenen Ort zu legen.
- Jeder Teilnehmer hat so zu trainieren, dass kein anderer Teilnehmer mehr als zumutbar belästigt wird. Lautes Stöhnen und Schreien während des Trainings ist zu unterlassen.
- Der Aufenthalt in der Fitmakeranlage ist Kindern unter 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Ausnahmen sind bei der Studioleitung einzuholen.
- Die in der Fitmakeranlage aufgefundenen Sachen sind beim Personal abzugeben. Das Personal ist berechtigt diese Fundsachen dem nachweislich Berechtigtem zurückzugeben. Geringwertige Fundsachen werden bei Nichtabholung nach einer Frist von 3 Monaten vernichtet.
- Zur Verfügung gestellte Garderobenspinde sind nach Besuch der Einrichtung leer zu hinterlassen und private Schließeinrichtungen zu entfernen.
Nutzung der Fitmakeranlage in der Nachtruhe (werktags 22 – 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen
Jede Art von Training ist während der Nachtruhe so durchzuführen, das andere Hausbewohner nicht in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt werden. Dabei ist insbesondere auf störende Geräusche und Trainingslärm zu verzichten.
- Hanteln und Trainingsgeräte sind sorgfältig und ihrer Bestimmung nach zu benutzen.
- Hanteln und Gewichte sind sorgsam auf die dafür vorgesehen Ablagen zu legen.
- Mit Kurz- und Langhanteln darf nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen trainiert werden.
- Das unsachgemäße Absetzen und Fallenlassen von Gewichten und Hanteln ist untersagt.
- Die Geräte und Einrichtungsgegenstände der Fitmakeranlage sind pfleglich zu behandeln.
- Übungen mit dem Seil (Seilschwingen, Seilspringen, usw.), sowie schweres Kreuzheben sind während Nachtruhe untersagt.
- Jeder Teilnehmer hat so zu trainieren, dass kein anderer Teilnehmer mehr als zumutbar belästigt wird. Lautes Stöhnen und Schreien während des Trainings ist zu unterlassen.
- Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.
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FITMAKER Werdau
Geschäftsführer: Mike Hettfleisch
Heinrich-Zille-Strasse 5
08412 Werdau
Telefon: 03761 71 11 17
E-Mail: info@fitmaker-werdau.de
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Widerspruch gegen Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
Datenerfassung auf unserer Website
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.
Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. 3.2 Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Diese Website enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
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Datenerhebung für Mitgliedschaften
Wir erheben für die Entgegennahme von Mitgliedsanträgen personenbezogene Daten. Diese Daten sind erforderlich und werden auch ausschließlich für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages zwischen FitMaker und Dir genutzt.
Folgende Daten werden bei Vertragsabschluss erhoben:
- Geschlecht
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- gesundheitliche Probleme
- Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Alle benannten Daten erheben und nutzen wir, um Sie zu identifizieren und dann mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit fragen wir nach gesundheitlichen Problemen, denn diese können ein Risiko beim Fitnesstraining darstellen. Wir übernehmen Ihre Daten in unsere Mitgliederverwaltung verarbeiten und nutzen sie ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Beendigung Ihres Vertrages. Ihre Kontaktdaten nutzen wir ausschließlich um Sie wegen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erreichen zu können, sofern Sie uns keine gesonderte Einwilligung zur weitergehenden Nutzung für Marketingzwecke erteilt haben.
Im Falle eines kostenpflichtigen Mitgliedsvertrages löschen wir Ihre Daten nach Beendigung und Abwicklung Ihres Vertrages und Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten, sofern Sie uns keine gesonderte Einwilligung für eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung erteilt haben. Im Falle einer Probemitgliedschaft sperren wir Ihre Daten sechs Monate nach Beendigung Ihres Vertrages und löschen sie nach Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sofern Sie uns keine gesonderte Einwilligung für eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung erteilt haben.
Ohne gesetzliche Grundlage geben wir diese Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.
Besonderer Hinweis für den Besuch unseres Studios
Fitmaker erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient.
Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst Fitmaker Datum, Uhrzeit und Mandatsnummer des Mitglieds und speichert diese. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Nachfolgend belehren wir dich über dein gesetzliches Widerrufsrecht, dass Dir bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages über diese Website zusteht. Dem gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung entsprechend verwenden wir dabei als Anrede „Sie“ anstelle von „du“.
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, bei Abschluss der Mitgliedschaft online, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fitmaker Werdau, Heinrich-Zille-Straße 5, 08412 Werdau, Tel.: +49 3761 71 11 17 , E-Mail: info@fitamker-werdau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Fitmaker Werdau, Heinrich-Zille-Straße 5, 08412 Werdau, E-Mail: info(at)fitmaker-werdau.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_______
(*) Unzutreffendes streichen.

